Was ist die Verhinderungspflege?

durch Sandra Mohr
Was ist Verhinderungspflege Sandra Mohr Sonnenglanz GmbH

 

Was versteht man unter Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege wird auch als Ersatzpflege bezeichnet. Anspruch haben alle Pflegebedürftigen, deren häusliche Pflege von Angehörigen durch übergangsweise Ersatzpfleger übernommen werden muss.

Die genaue Definition der Verhinderungspflege wird wie folgt im § 39 SGB XI des 11. Sozialgesetzbuch beschrieben:
„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr (…).“

Im Klartext heißt das, dass nur  Pflegebedürftige, die von Angehörigen (z. B. ein Verwandter) zu Hause gepflegt werden. Stationär oder in Pflegeheim untergebrachte Pflegebedürftige haben keinen Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann schon aus Gründen eines Erholungsurlaubes oder wegen Krankheit des pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege kann selbstverständlich auch stundenweise in Anspruch genommen werden.


 

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?

  • Vor der erstmaligen Verhinderung muss die Pflegeperson den zu Pflegenden mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt haben.
  • Mindestest-Einstufung im Pflegegrad 2.
  • Die Ersatzpflege durch Angehörige sollte mindestens den Verwandtschaftsgrad 2 vorweisen oder verschwägert sein. Eine häusliche Gemeinschaft reicht ebenfalls aus.

Auf welche Leistungen haben sie in der Verhinderungspflege Anspruch?

 
    • Maximal jährlich das 1,5-Fache des Pflegegeldes  bei Verhinderungspflege durch einen Verwandten bis 2. Grad oder verschwägerten Personen. Personen, die in der häuslichen Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen leben können ebenfalls das 1,5-Fache des Pflegegeldes bekommen.
    • Wenn Angehörige oder Verwandte im 2. Verwandtschaftsgrad die Pflege gewerblich ausüben, so besteht ein Anspruch in Höhe von maximal 1.612,00 € / jährlich.
    • Professionelle Pflegedienste haben ebenfalls einen Anspruch in Höhe von maximal 1.612,00 € / jährlich.
    • Verhinderungspflege wird maximal bis zu 6 Wochen im Jahr bezuschusst.

 
Hier finden Sie nützliche Informationen Theme Pflege

  1.  § 39 SGB XI
  2. Pflegestärkungsgesetz
  3. Der Pflegegrad 1
  4. Der Pflegegrad 2
  5. Der Pflegegrad 3
  6. Der Pflegegrad 4
  7. Der Pflegegrad 5
  8. Welche Pflegegrade gibt es?

 

Worin liegt der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Das gezahlte Budget in beiden Leistungen liegt bei 1.612,00 € / jährlich. Der Unterschied liegt darin, dass die Verhinderungspflege häuslich erfolgt und die Kurzzeitpflege immer stationär. Die Verhinderungspflege kann durch den Versicherten selbst oder durch eine bevollmächtige Person bei der Pflegekasse beantragt werden. Auch ist eine rückwirkende Bezuschussung möglich, wenn die Verhinderungspflege kurzfristig eintrat. Eine Begründung für die Verhinderungspflege ist nicht notwendig.


 

Jetzt sind Sie dran! Welche Erfahrungen haben Sie mit Verhinderungspflege gemacht?

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