Welche Pflegegrade gibt es?

durch Sandra Mohr
Welche Pflegegrade gibt es

 

Welche Pflegegrade gibt es und was verbirgt sich dahinter?

Kaum ein Bereich der Pflege ist so undurchsichtig wie die Pflegeleistungen der Pflegekassen. In diesem und den folgenden Beiträgen möchten wir dir einen kleinen Überblick verschaffen und dir so helfen, deinen Pflegegrad zu bekommen, den du verdient hast.


 

Was versteht man unter einem Pflegegrad?

Bis zum 01.01.2017 gab es lediglich drei Pflegestufen, welche durch die Pflegegrade 1-5 abgelöst wurden (siehe Pflegestärkungsgesetz). Mit den  einzelnen Pflegegraden wird der Grad der Pflegebedürftigkeit eingestuft. Zuvor wurde immer der zeitliche Aufwand der Pflege für einen Pflegebedürftigen (Klienten) als Maßtab herangezogen. Heute ist man davon abgekommen und legt den Grad der Selbstständigkeit eines Menschen als Einstufungskriterium zugrunde.


 

Welche Voraussetzungen müssen für die einzelnen Pflegegrade erfüllt werden?

Die wichtigste Grundlage für die Anerkennung eines Pflegegrades ist die Überprüfung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen durch einen Gutachter. Durch dieses Gutachten wird die endgeldliche Pflegeleistung oder Pflegesachleistung festgelegt,


 

Wann spricht man von einer Pflegebedürftigkeit?

Die Pflegebedürftigkeit wird in erster Linie durch den § 14 des SGB XI geregelt. Es beschreibt, dass eine zu pflegende Person aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung auf stete Hilfe im Alltagsleben angewiesen ist.

Dies ist ein Auszug der original Definition nach dem SGB XI §14:

(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.


 

Die folgenden pflegefachlich begründeten Kriterien entscheiden über das Vorliegen einer gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten.

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. die Selbstversorgung des Pflegebedürftigen
  5. Selbstständiger Umgang mit Krankheitserreger- und therapiebedingten Aufgaben
  6. soziale Kontakte und die Gestaltung des eigenen Alltagslebens

 

Welche Schwere der Beeinträchtigung bestimmt den Pflegegrad?

Die Schwere einer Beeinträchtigung wird durch ein sogenanntes Begutachtungsinstrument in sechs Modulen ermittelt.

  1. Punktbereich 0:
    Es liegt keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der körperlichen Fähigkeiten vor.
  2. Punktbereich 1:
    Es liegen geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der körperlichen Fähigkeiten vor.
  3. Punktbereich 2:
    Es liegen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der körperlichen Fähigkeiten vor.
  4. Punktbereich 3:
    Es liegen schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der körperlichen Fähigkeiten vor.
  5. Punktbereich 4:
    Es liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der körperlichen Fähigkeiten vor.

In jedem Bereich wird die prozentuale Schwere der Beeinträchtigung festgelegt und dementsprechende Punkte vergeben.


 

Die Pflegegrade und ihre Punktevergabe

  • Im Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 26 Punkte) = Punktbereich 0
  • Im Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte) = Punktbereich 1
  • Im Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte) = Punktbereich 2
  • Im Pflegegrad 4 (47,5 bis unter 70 Punkte) = Punktbereich 3
  • Im Pflegegrad 5 (47,5 bis unter 70 Punkte) = Punktbereich 4

Aus den berechneten Punkten errechnet sich der Umfang der Pflegeleistung bzw. des erreichten Pflegegrades.


 

Welche Schritte sind notwendig, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Zuerst muss ein Antrag durch ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Wenn dies geschehen ist, erfolgt ein Besuch eines Gutachters und den MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung). Dieser beurteilt den Pflegegrad durch die eben benannte Punktevergabe. Die abschließende Entscheidung erfolgt jedoch über die zuständige Pflegekasse.


 

Wir helfen Ihnen sehr gern weiter und stehen Ihnen bei der Beantragung zur Seite!

Natürlich verstehen wir die Ausweglosigkeit gerade in einem Fall der Pflegebedürftigkeit. Es stehen schon viel zu viele Aufgaben für Sie und Ihre Angehörigen an. Gern beraten wir sie persönlich in einem persönlichen Gespräch und helfen Ihnen dabei, die richtige Pflegestufe zu beantragen. Rufen Sie uns dazu an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!

 

Welche Erfahrungen haben Sie mir der Beantragung eines Pflegegrades gemacht? 

Weiter unten können Sie einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon sehr gespannt!

 

You may also like