Der Pflegegrad 4

durch Sandra Mohr
Was versteht man unter Pflegegrad 4? Sonnenglanz GmbH Ingolstadt

 

Der Pflegegrad 4 – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welche Leistungen werden geboten?

Für den Pflegegrad 4 muss der Bedürftige nachweislich unter schwersten Beeinträchtigungen sein Leben selbst zu meistern leiden. Im Alltag bedeutet das bereits eine sehr starke Belastung nicht nur für den Bedürftigen, sondern auch für die Angehörigen. Diese leisten bereits schon meist über einen längeren Zeitraum intensive Pflegeleistungen im eigenen Zuhause. Hier finden sie alle Infos zum Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3. Wenn sie sich nur allgemein über die Pflegegrade informieren wollen, dann ist dieser Beitrag genau der Richtige für Sie. 


 

Fragen über Fragen?

  • Wie lange kann eine ambulante Pflege noch gewährleistet werden?
  • Wir kommen die Angehörigen auch mal wieder zur Ruhe?
  • Wir kann das Leben des Pflegebedürftigen ein wenig lebenswerter werden?
  • Wie geht es jetzt weiter?

Diese sind nur einige Fragen, die sich Angehörige und Bedürftige rund um die Uhr stellen. Wir lassen Sie jetzt nicht im Stich helfen Ihnen dabei eine perfekte Lösung zu finden und auch als Angehöriger mal wieder Zeit für sich zu finden.


 

Was ist der Pflegegrad 4?

In den Pflegegrad 4 kann man nicht nur durch eine direkte Beantragung reinkommen, sondern auch durch das Herabsetzung oder Hochstufen eines bereits bestehenden Pflegegrades.

Für den Pflegegrad 4 müssen pflegebedürftige Menschen schwerst in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sein. Ein normales Alltagsleben ist jetzt kaum mehr möglich. Diese schwerste Beeinträchtigung muss ebenfalls durch einen Gutachter des MD-Bayern (Medizinischer Dienst Bayern) geprüft und bestätigt werden. Für die Beantragung muss in einem formlosen Antrag ein genau definierter Pflegegrad beantragt werden. Dieser wird dann bei Ihrer zuständigen Pflegekasse eingereicht. Die finale Entscheidung über den bewilligten Pflegegrad trifft dann alleinig Pflegeversicherung. 

Die erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss im Punktesystem (Siehe Beitrag „Welche Pflegegrade gibt es?“) zwischen 70 und unter 90 Punkten erreichen. 


 

Welche Kriterien sind für die Begutachtung relevant?

  • Wie mobil ist der oder die Bedürftige?
  • Wie gut sind die kognitiven und auch die kommunikativen Fähigkeiten des oder der Bedürftigen?
  • Kann sich der oder die Pflegebedürftige noch selbst versorgen (Eigenständiges Waschen und Körperpflege)?
  • Kann sich der oder die Bedürftige selbst therapie- und krankheitsbedingt versorgen? Zum Beispiel in der Einnahme von Medikamenten.
  • In welcher psychische Situation befindet sich der oder die Bedürftige?
  • Ist eine Gestaltung des Alltagslebens und der soziale Kontakt zu anderen Menschen noch möglich?  

 

Auf welche Leistungen haben sie im Pflegegrad 4 Anspruch

 
    • Pflegegeld in Höhe von 728,00 € / im Monat. 
    • Ambulante Sachleistungen durch Pflegedienste oder im Pflegeheim 1.693,00 € / im Monat
    • für die Tages- und Nachtpflege 1.612,00 € / im Monat
    • Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 € / im Monat. (Für medizinische Hilfsmittel laut Hilfsmittelverzeichnis. Auch der Hausnotruf zählt dazu.)
    • Einen Entlastungsbetrag 125,00 €/im Monat. (Für, stationäre Pflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Haushaltshilfen, Einkaufshilfen oder sogar für Spaziergänge mit einem Betreuer).
    • Verhinderungspflege 1.612.,00 € / Jahr
    • Unterstützung in der Kurzzeitpflege 1.774,00 € / im Jahr
    • Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege 1.775,00 € / im Monat
    • für die barrierefreier wohnumfeldverbessernde Umgestaltung der eigenen Wohnung wird einmalig bis zu 4.000,00 € gezahlt. (Zum Beispiel für einen Treppenlift, den Badumbau oder eine Türenverbeiterung).
    • Wohngruppenzuschuss 214,00 € / im Monat
    • kostenfreie Beratungen
    • Für einen Hausnotruf 25,50 € / im Monat
    • Entsprechende Pflegekurse für Angehörige der zu pflegenden Person. (Kurse nach § 45 SGB XI)

 


 
Hier finden Sie nützliche Informationen zum Pflegegrad 4

  1.  SGB XI §14
  2. Pflegestärkungsgesetz

 

Wir helfen Ihnen sehr gern weiter und stehen Ihnen bei der Beantragung zur Seite!

Natürlich verstehen wir  Ihre Ausweglosigkeit gerade in einem Fall der Pflegebedürftigkeit. Es stehen schon viel zu viele Aufgaben für Sie und Ihre Angehörigen an. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und helfen Ihnen dabei, den Pflegegrad 4 zu beantragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!


 

Jetzt sind Sie dran! Welche Erfahrungen haben Sie mit Pflegegrad 4 gemacht? Mussten Sie schon einen Pflegegrad 4 beantragen?

Weiter unten können Sie einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Meinung!

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