Der Pflegegrad 5

durch Sonnenglanz
Was versteht man unter Pflegegrad 5? Sonnenglanz GmbH Ingolstadt

 

Der Pflegegrad 5 – wir erzählen Ihnen alles, was Sie beim Pflegegrad 5 beachten müssen und welche Leistungen gezahlt werden.

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den man in Deutschland zugesprochen bekommen kann. Er bietet das umfangreichste Leistungsangebot der Pflegeversicherung. Der Pflegebedürftige muss hierfür nachweislich an einer schwersten Beeinträchtigung seiner Selbstständigkeit leiden und somit einen sehr umfangreichen Pflegebedarf haben.

Zweifelsfrei leiden in diesem Pflegegrad nicht nur die Bedürftigen, sondern auch die Angehörigen, die nicht selten ihren ganzen Tag nach dem Pflegeplan gestalten und meist über einen längeren Zeitraum intensive Pflegeleistungen im eigenen Zuhause leisten. Hier finden sie weiterführende Infos zum Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und dem Pflegegrad 4. Wenn sie sich nur allgemein über die Pflegegrade informieren wollen, dann ist dieser Beitrag genau der Richtige für Sie. 


 

Fragen über Fragen?

  • Wie kann ich mich als Angehöriger mal aus der Pflege rausnehmen?
  • Wie organisiere ich Fahrten zum Arzt?
  • Wie kann ich eine umfangreiche Pflege überhaupt körperlich leisten?
  • Wie geht es jetzt weiter?

Dies sind nur einige Fragen, die sich Angehörige und Bedürftige rund um die Uhr stellen. Wir lassen Sie jetzt nicht im Stich, helfen Ihnen dabei eine perfekte Lösung zu finden und auch als Angehöriger mal wieder Zeit für sich zu finden.


 

Was ist der Pflegegrad 5?

In den Pflegegrad 5 kann man nicht nur durch eine direkte Beantragung reinkommen, sondern auch durch das Herabsetzung oder Hochstufen eines bereits bestehenden Pflegegrades.

Für den Pflegegrad 5 müssen pflegebedürftige Menschen schwerste Beeinträchtigungen in Ihrer Selbstständigkeit nachweisen. Ein normales Alltagsleben ohne fremde Hilfe ist jetzt nicht mehr möglich. Diese schwerste Beeinträchtigung muss durch einen Gutachter des MD-Bayern (Medizinischer Dienst Bayern) oder bei privaten Versicherten durch Medicproof geprüft und bestätigt werden. Für die Beantragung reicht ein formloser Antrag aus. In ihm muss ein genau definierter Pflegegrad beantragt werden. Dieser wird dann bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht. Die finale Entscheidung über den bewilligten Pflegegrad trifft auch hier wieder alleinig die Pflegeversicherung. 

Die erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss im Punktesystem (Siehe Beitrag „Welche Pflegegrade gibt es?“) zwischen 90 und bis zu 100 Punkten erreichen. 


 

Welche Kriterien sind für die Begutachtung relevant?

  • Wie mobil ist der oder die Bedürftige?
  • Wie gut sind die kognitiven und auch die kommunikativen Fähigkeiten des oder der Bedürftigen?
  • Kann sich der oder die Pflegebedürftige noch selbst versorgen (Eigenständiges Waschen und Körperpflege)?
  • Kann sich der oder die Bedürftige selbst therapie- und krankheitsbedingt versorgen? Zum Beispiel in der Einnahme von Medikamenten.
  • In welcher psychische Situation befindet sich der oder die Bedürftige?
  • Ist eine Gestaltung des Alltagslebens und der soziale Kontakt zu anderen Menschen noch möglich?  

 

Auf welche Leistungen haben sie im Pflegegrad 5 Anspruch

 
    • Pflegegeld in Höhe von 901,00 € / im Monat. 
    • Ambulante Sachleistungen durch Pflegedienste oder im Pflegeheim 2.095,00 € / im Monat
    • für die Tages- und Nachtpflege 1.995,00 € / im Monat
    • Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 € / im Monat. (Für medizinische Hilfsmittel laut Hilfsmittelverzeichnis. Auch der Hausnotruf zählt dazu.)
    • Einen Entlastungsbetrag 125,00 €/im Monat. (Für, stationäre Pflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Haushaltshilfen, Einkaufshilfen oder sogar für Spaziergänge mit einem Betreuer).
    • Verhinderungspflege 1.612.,00 € / Jahr
    • Unterstützung in der Kurzzeitpflege 1.774,00 € / im Jahr
    • Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege 2.005,00 € / im Monat
    • für die barrierefreier wohnumfeldverbessernde Umgestaltung der eigenen Wohnung wird einmalig bis zu 4.000,00 € gezahlt. (Zum Beispiel für einen Treppenlift, den Badumbau oder eine Türenverbeiterung).
    • Wohngruppenzuschuss 214,00 € / im Monat
    • kostenfreie Beratungen
    • Für einen Hausnotruf 25,50 € / im Monat
    • Entsprechende Pflegekurse für Angehörige der zu pflegenden Person. (Kurse nach § 45 SGB XI)

 


 
Hier finden Sie nützliche Informationen zum Pflegegrad 5

  1.  SGB XI §14
  2. Pflegestärkungsgesetz

 

Wir helfen Ihnen sehr gern weiter und stehen Ihnen bei der Beantragung zur Seite!

Natürlich verstehen wir Ihre Ausweglosigkeit gerade in einem Fall der Pflegebedürftigkeit. Es stehen schon viel zu viele Aufgaben für Sie und Ihre Angehörigen an. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch und helfen Ihnen dabei, den Pflegegrad 5 zu beantragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!


 

Jetzt sind Sie dran! Welche Erfahrungen haben Sie mit Pflegegrad 5 gemacht? Mussten Sie schon einen Pflegegrad 5 beantragen?

Weiter unten können Sie einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Meinung!

 

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