Der Pflegegrad 2

durch Sonnenglanz
Was versteht man unter Pflegegrad 2? Sonnenglanz GmbH Ingolstadt

 

Der Pflegegrad 2 – Was verbirgt sich dahinter und welche Voraussetzungen müssen unbedingt erfüllt werden?

Weiter geht es in unserer Reihe zu den Pflegegraden. Wenn Sie alles zum Pflegegrad 1 wissen wollen, so lesen Sie diesen Beitrag. Und wenn Sie sich allgemein über Pflegegrade informieren möchten, dann ist dieser Beitrag für Sie der Richtige.


 

Fragen über Fragen?

  • Kann ich direkt den Pflegegrad 2 beantragen?
  • Welche Leistungen stehen mir zu?
  • Welcher Pflegedienst ist der Richtige?
  • Wie funktioniert eine Erhöhung des Pflegegrades?

Diese und noch viel mehr Fragen stellen sich Angehörige und Bedürftige. Wir helfen Ihnen gern, die perfekte Lösung zu finden!


 

Was ist der Pflegegrad 2?

Für den Pflegegrad 2 müssen bedürftige Menschen erheblich in Ihrer Selbstständigkeit und in ihrer Möglichkeit, das eigene Alltagsleben zu bewältigen, eingeschränkt sein. Dies trifft zum Beispiel auf geistig Behinderte oder an Demenz Erkrankte zu. Diese Beeinträchtigung muss wie auch beim Pflegegrad 1 durch einen Gutachter des MDK bestätigt werden. 

Die erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss im Punktesystem (Siehe Beitrag „Welche Pflegegrade gibt es?“) zwischen 27 und unter 47,5 Punkten erreichen. 


 

Welche Kriterien sind für die Begutachtung relevant?

  • Wie mobil ist der Bedürftige?
  • Wie sind die kognitiven und auch die kommunikativen Fähigkeiten?
  • Inwieweit kann sich der Pflegebedürftige selbst versorgen (Eigenständiges Waschen und Körperpflege)?
  • Kann sich der Bedürftige selbst therapie- und krankheitsbedingt selbst versorgen? Zum Beispiel in der Einnahme von Medikamenten.
  • Wie ist die psychische Situation des Bedürftigen?
  • Ist eine Gestaltung des Alltagslebens und der soziale Kontakt zu anderen Menschen noch möglich?  

 

Auf welche Leistungen haben sie im Pflegegrad 2 Anspruch

 
    • Pflegegeld in Höhe von 316,00 € / im Monat. 
    • Ambulante Sachleistungen durch Pflegedienste oder im Pflegeheim 724,00 € / im Monat
    • für die Tages- und Nachtpflege 689,00 € / im Monat
    • Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 € / im Monat. (Für medizinische Hilfsmittel laut Hilfsmittelverzeichnis. Auch der Hausnotruf zählt dazu.)
    • Einen Entlastungsbetrag 125,00 €/im Monat. (Für, stationäre Pflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Haushaltshilfen, Einkaufshilfen oder sogar für Spaziergänge mit einem Betreuer).
    • Unterstützung in der Kurzzeitpflege 1.774,00 € / im Jahr
    • Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege 770,00 € / im Monat
    • für die barrierefreier wohnumfeldverbessernde Umgestaltung der eigenen Wohnung wird einmalig bis zu 4.000,00 € gezahlt. (Zum Beispiel für einen Treppenlift, den Badumbau oder eine Türenverbeiterung).
    • Wohngruppenzuschuss 214,00 € / im Monat
    • kostenfreie Beratungen
    • Für einen Hausnotruf 25,50 € / im Monat
    • Entsprechende Pflegekurse für Angehörige der zu pflegenden Person. (Kurse nach § 45 SGB XI)

WICHTIG!
Ein Anspruch auf die Zahlung Pflegegeld oder auf Pflegesachleistungen aus der Pflegepflichtversicherung besteht im Pflegegrad 1 nicht.  Leider wird auch eine Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege, wie nach einem Klinikaufenthalt erst im Pflegegrad 1 nicht übernommen. Hierbei empfehlen wir Ihnen, mindestens eine Woche ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen.


 
Hier finden Sie nützliche Informationen zum Pflegegrad 2

  1.  SGB XI §14
  2. Pflegestärkungsgesetz

 

Wir helfen Ihnen sehr gern weiter und stehen Ihnen bei der Beantragung zur Seite!

Natürlich verstehen wir die Ausweglosigkeit gerade in einem Fall der Pflegebedürftigkeit. Es stehen schon viel zu viele Aufgaben für Sie und Ihre Angehörigen an. Gern beraten wir sie persönlich in einem persönlichen Gespräch und helfen Ihnen dabei, die richtige Pflegestufe zu beantragen. Rufen Sie uns dazu an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!


 

Jetzt sind Sie dran!  Welche Erfahrungen haben Sie mit Pflegegrad 2 gemacht? Mussten Sie schon einen Pflegegrad 2 beantragen?

Weiter unten können Sie einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Meinung!

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