Auf dieser Seite finden Sie unser umfassendes Video mit den 62 häufigsten Fragen zur ambulanten Pflege. In diesem Video klären wir leicht verständlich alle wichtigen Themen: Von den Grundlagen der ambulanten Pflege, über Pflegegrade und Leistungen, bis hin zu praktischen Tipps und Unterstützung für Angehörige.
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Ambulante Pflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen in ihrem eigenen Zuhause betreut werden. Im Gegensatz zur stationären Pflege, die in einer Pflegeeinrichtung stattfindet, bleibt der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung. Das ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und eine enge Einbindung von Angehörigen. Stationäre Pflege hingegen bietet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer Einrichtung.
Anspruch auf ambulante Pflege haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, der den Unterstützungsbedarf beschreibt. Auch Menschen ohne Pflegegrad können ärztlich verordnete Leistungen wie Behandlungspflege in Anspruch nehmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu klären und die passenden Leistungen zu beantragen.
Die fünf Pflegegrade reichen von leichten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 5). Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die Sie von der Pflegekasse erhalten. Pflegegrad 1 bietet Unterstützung für kleinere Einschränkungen, während Pflegegrad 5 für schwerste Pflegebedürftigkeit steht, oft verbunden mit besonderen Anforderungen.
Ein ambulanter Pflegedienst bietet individuell abgestimmte Leistungen an, darunter Grundpflege wie Körperpflege und Mobilitätshilfen, Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe, hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung. Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu erhöhen.
Die Kosten hängen von Ihrem Pflegegrad und den gewählten Leistungen ab. Pflegegeld und Sachleistungen übernimmt die Pflegekasse, während ärztlich verordnete Maßnahmen, wie Wundversorgung, durch die Krankenkasse finanziert werden. Wir beraten Sie, um alle Leistungen optimal zu nutzen und finanzielle Belastungen zu minimieren.
Die Beantragung von Pflegeleistungen erfolgt bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst beurteilt, welcher Pflegegrad angemessen ist. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung, der Antragstellung und begleiten Sie bei einem möglichen Widerspruch, falls der Antrag abgelehnt wird. v
Beim ersten Kontakt besprechen wir Ihre Bedürfnisse in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Wir erklären, welche Leistungen möglich sind, und erstellen gemeinsam einen individuellen Pflegeplan. Dieses Gespräch ist der erste Schritt zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sie erhalten monatlich 125 Euro für Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe oder Betreuung. Sachleistungen und Pflegegeld gibt es in diesem Pflegegrad nicht.
Pflegegrad 2 beschreibt erhebliche Beeinträchtigungen. Sie können 316 Euro Pflegegeld oder 724 Euro Sachleistungen pro Monat in Anspruch nehmen. Zudem stehen Ihnen 125 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Pflegegrad 3 umfasst schwere Beeinträchtigungen. Sie erhalten monatlich 545 Euro Pflegegeld oder 1.363 Euro Sachleistungen. Darüber hinaus können Sie Leistungen wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege nutzen.
Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen. Sie erhalten 901 Euro Pflegegeld oder 2.095 Euro Sachleistungen im Monat. Zudem können Sie spezielle Hilfsmittel und Unterstützung für Palliativpflege nutzen.
Ambulante Pflege und Tagespflege lassen sich kombinieren, um eine optimale Betreuung sicherzustellen. Tagespflege bietet tagsüber strukturierte Aktivitäten und Betreuung, während die ambulante Pflege morgens, abends oder an den Wochenenden Unterstützung zu Hause bietet. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und helfen bei der Organisation.
Pflegezeiten werden individuell mit Ihnen abgestimmt, sodass sie optimal in Ihren Alltag passen. Ob morgens, abends oder am Wochenende – wir richten uns flexibel nach Ihren Bedürfnissen.
Ein guter Pflegedienst bietet transparente Beratung, Zuverlässigkeit und Empathie. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Sie kündigen den bisherigen Dienst, und wir übernehmen Ihre Betreuung nahtlos. Wir kümmern uns um die Organisation, sodass Sie sich um nichts sorgen müssen.
Sollte sich Ihr Pflegebedarf ändern, passen wir den Pflegeplan flexibel an. Bei einer Verschlechterung unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines höheren Pflegegrads.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Betreuung nicht unterbrochen wird. Eine qualifizierte Vertretung wird organisiert, und wir informieren Sie rechtzeitig über Änderungen.
Menschen mit Demenz benötigen eine besonders einfühlsame Betreuung. Unser Pflegedienst bietet strukturierte Tagesabläufe, um Sicherheit zu schaffen, und Aktivierungsmaßnahmen, die geistige und körperliche Fähigkeiten fördern. Darüber hinaus unterstützen wir Angehörige bei der Bewältigung von Herausforderungen und stehen beratend zur Seite.
Chronische Wunden erfordern professionelle Versorgung. Unser Team übernimmt die regelmäßige Wundversorgung, überwacht den Heilungsverlauf und dokumentiert alle Maßnahmen sorgfältig. In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt sorgen wir dafür, dass die bestmögliche Behandlung gewährleistet wird, um Infektionen zu vermeiden und die Heilung zu fördern.
Palliativpflege begleitet schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, Symptome zu kontrollieren und eine bestmögliche Lebensqualität zu schaffen. Unser Team arbeitet eng mit Ärzten und Hospizen zusammen und unterstützt sowohl die Betroffenen als auch ihre Angehörigen emotional und praktisch.
Für Kinder bieten wir individuell angepasste Pflegepläne an, die auf ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Dazu gehören medizinische Versorgung, Unterstützung bei Alltagsaktivitäten und spielerische Förderung. Unser Ziel ist es, eine vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, in der Kinder sich wohlfühlen und Eltern entlastet werden.
Angehörige sind oft die engsten Bezugspersonen und spielen eine zentrale Rolle. Wir unterstützen sie, indem wir sie in den Pflegeplan einbinden und Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege oder Schulungen zu Pflegetechniken bereitstellen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften und Angehörigen sorgt für eine bestmögliche Betreuung.
Pflege kann emotional und körperlich belastend sein. Deshalb bieten wir Schulungen, die Ihnen die nötigen Techniken und Informationen vermitteln. Zudem beraten wir zu Hilfsmitteln, rechtlichen Fragen und Unterstützungsmöglichkeiten, um Ihnen den Einstieg in die Pflege zu erleichtern.
Die Pflege eines geliebten Menschen kann emotional belastend sein. Wir bieten Beratung, Schulungen und Zugang zu Selbsthilfegruppen, damit Sie mit der Situation besser umgehen können.
Ja, Pflegekurse vermitteln wichtige Techniken und Informationen, z. B. zur Körperpflege, zum Umgang mit Hilfsmitteln oder zur Betreuung bei Demenz. Viele Kurse sind kostenlos und werden von der Pflegekasse angeboten.
Die Pflegekasse stellt verschiedene Entlastungsangebote bereit, darunter Verhinderungspflege, Tagespflege und einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Diese Leistungen können für Haushaltshilfen, Betreuung oder Kurzzeitpflege genutzt werden. Wir helfen Ihnen, diese Angebote zu beantragen und optimal einzusetzen.
Verhinderungspflege greift, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflege durch einen Pflegedienst oder eine andere Person. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und seit mindestens sechs Monaten betreut wird.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich kann für Leistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Freizeitaktivitäten genutzt werden. Diese Mittel helfen, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität zu bieten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Leistungen optimal einsetzen.
Wenn ambulante Pflege allein nicht mehr ausreicht, können ergänzende Angebote wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder stationäre Pflege in Betracht gezogen werden. Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Organisation, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren, Inkontinenzmaterial oder Hausnotrufsysteme können über die Pflege- oder Krankenkasse beantragt werden. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung, damit Sie schnell die notwendigen Hilfsmittel erhalten.
Neben den kassenfinanzierten Leistungen bieten wir zusätzliche Services an, darunter Einkaufsservice, intensive Betreuung oder Begleitung zu Terminen. Diese privaten Zusatzleistungen können individuell nach Ihren Bedürfnissen gebucht werden.
Ja, wir unterstützen Sie bei der Ernährung, indem wir Mahlzeiten zubereiten, Diäten berücksichtigen und beim Einkaufen helfen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie gesund und ausgewogen versorgt sind.
Unsere Pflegezeiten richten sich nach Ihrem Alltag. Ob morgens, abends oder am Wochenende – wir passen uns Ihren Wünschen an und sorgen dafür, dass die Pflege reibungslos in Ihren Tagesablauf integriert wird.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat kann für hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung oder Pflegehilfsmittel genutzt werden. Diese Mittel können auch rückwirkend beantragt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen Betrag am effektivsten einsetzen können.
Digitale Lösungen wie Notrufsysteme, Medikamenten-Apps oder Bewegungssensoren können die Pflege erleichtern und Sicherheit bieten. Wir helfen Ihnen, passende Technologien auszuwählen und einzurichten.
Ein Pflegevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Pflegedienst, in der alle wichtigen Punkte festgehalten werden. Dazu gehören die vereinbarten Leistungen, deren Kosten und Zahlungsmodalitäten sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Wir erklären Ihnen den Vertrag detailliert, bevor Sie ihn unterzeichnen, und stellen sicher, dass alles transparent und verständlich ist.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben das Recht auf individuelle, respektvolle Pflege und eine offene Kommunikation mit dem Pflegedienst. Beschwerden oder Änderungswünsche können jederzeit geäußert werden. Außerdem haben Sie das Recht, Pflegeleistungen flexibel anzupassen oder den Pflegedienst zu wechseln, wenn Sie unzufrieden sind.
Die Pflegekasse übernimmt Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbeträge. Ärztlich verordnete Leistungen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe werden von der Krankenkasse finanziert. Zusätzlich können private Versicherungen oder Unfallversicherungen je nach Situation greifen. Wir beraten Sie dazu umfassend.
Ja, die Wahl der Leistungen liegt bei Ihnen. Im Beratungsgespräch erstellen wir gemeinsam einen individuellen Pflegeplan, der genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist. Dieser Plan kann jederzeit angepasst werden, falls sich Ihre Situation ändert.
Wir bieten Beratung bei der Suche nach privaten Pflegekräften, z. B. über Agenturen. Zudem informieren wir Sie über rechtliche Aspekte wie Arbeitsverträge und Sozialversicherungen.
Rechtliche Fragen wie Patientenverfügungen, Pflegeverträge oder Vollmachten sind wichtig, um rechtlich abgesichert zu sein. Wir unterstützen Sie dabei, diese Dokumente zu erstellen und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Ja, wir sind darauf vorbereitet, kurzfristige Pflege zu organisieren, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer plötzlichen Krisensituation. Kontaktieren Sie uns, und wir sorgen dafür, dass Sie schnell die benötigte Unterstützung erhalten.
Kurzzeitpflege ist eine stationäre Pflegeform, die vorübergehend Unterstützung bietet, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 Euro pro Jahr. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und erklären, wie diese Leistung mit anderen kombiniert werden kann.
Ambulante Pflege kann auch Menschen mit psychischen Belastungen unterstützen. Unsere Pflegekräfte bieten Gespräche, strukturierte Tagesabläufe und Maßnahmen zur Förderung des Wohlbefindens.
Wir bieten Pflegeleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen abgestimmt sind. Dazu gehören Hilfe bei der Mobilität, Alltagsgestaltung und medizinische Betreuung.
Es ist möglich, verschiedene Pflegedienste für unterschiedliche Leistungen zu beauftragen. Wir helfen Ihnen, diese zu koordinieren und sicherzustellen, dass alle Leistungen nahtlos ineinandergreifen.
Auch in Pflegeheimen können ambulante Leistungen erbracht werden, z. B. in betreuten Wohnformen oder Senioren-WGs. Wir erklären, wie diese Leistungen kombiniert werden können.
Pflegebedürftige Paare haben oft spezielle Anforderungen, z. B. gemeinsame Mahlzeiten oder abgestimmte Betreuung. Wir erstellen individuelle Pflegepläne, die den Bedürfnissen beider gerecht werden.
Ja, wir bieten auch Nachtpflege an. Dabei unterstützen wir bei medizinischen Notwendigkeiten, helfen beim Umlagern oder stehen bei besonderen Bedürfnissen während der Nacht zur Verfügung. So können Sie oder Ihre Angehörigen beruhigt schlafen.
Wenn ein Pflegebedürftiger ins Krankenhaus eingeliefert wird, pausieren wir die ambulanten Leistungen. Nach der Entlassung nehmen wir die Pflege wieder auf und passen den Pflegeplan an die neuen Bedürfnisse an, die sich durch den Krankenhausaufenthalt ergeben können.
Die Pflegebedürftigkeit wird regelmäßig überprüft, in der Regel alle zwei bis drei Jahre durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD). Sollten sich Ihre Bedürfnisse vorher ändern, können Sie selbst eine Neubewertung beantragen. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und begleiten Sie durch den Prozess.
Wenn der Pflegebedarf steigt, können Sie eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse einreichen. Der Medizinische Dienst führt daraufhin eine Begutachtung durch. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Unterlagen vorzubereiten und sich auf den Termin vorzubereiten, damit Ihr Pflegebedarf korrekt dargestellt wird.
Wir gewährleisten Pflegequalität durch regelmäßige Schulungen unserer Pflegekräfte, interne Kontrollen und Feedbackgespräche mit Ihnen und Ihren Angehörigen. Zudem halten wir uns an alle gesetzlichen Vorgaben und arbeiten eng mit Ärzten und anderen Fachkräften zusammen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Falls Sie mit einer Pflegekraft unzufrieden sind, können Sie uns das jederzeit mitteilen. Wir organisieren eine neue Betreuungsperson, die besser zu Ihnen passt. Ihr Wohlbefinden steht bei uns an erster Stelle, und wir legen großen Wert darauf, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.
Der Medizinische Dienst bewertet, ob und welcher Pflegegrad angemessen ist. Wir helfen Ihnen, sich darauf vorzubereiten, stellen die erforderlichen Unterlagen bereit und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, damit Ihre Bedürfnisse korrekt eingeschätzt werden.
Ja, wir bieten sogenannte Verhinderungspflege an, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten oder vorübergehend verhindert sind. In dieser Zeit übernehmen wir die Betreuung und stellen sicher, dass die Pflegebedürftigen bestens versorgt sind.
Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir nehmen Ihr Feedback ernst, finden gemeinsam Lösungen und stellen sicher, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind. Ihr Wohlbefinden ist unser oberstes Ziel.
Pflegehilfsmittel, wie Inkontinenz Produkte, Pflegebetten oder Rollatoren, können über die Pflegekasse beantragt werden. Hierfür benötigen Sie ein Rezept Ihres Arztes oder einen Nachweis über Ihren Pflegebedarf. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag bei der Pflegekasse einzureichen. Viele dieser Hilfsmittel sind für Sie kostenfrei oder nur mit einer geringen Zuzahlung verbunden.
Ja, wir beraten Sie, wie Sie Ihre Wohnung pflegegerecht umbauen können. Dazu gehören Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenlifts, die Anpassung des Badezimmers oder die Installation von Haltegriffen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und koordinieren auf Wunsch die Umsetzung.
Auch ohne Pflegegrad können Menschen ärztlich verordnete Behandlungspflege in Anspruch nehmen. Zudem können Sie Hilfsmittel beantragen oder private Betreuungsdienste nutzen.
Ein guter Pflegedienst zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, transparente Kommunikation und qualifiziertes Personal aus. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um zu prüfen, ob Ihre Wünsche berücksichtigt werden. Bewertungen und Empfehlungen können ebenfalls hilfreich sein. Bei uns stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt – überzeugen Sie sich selbst.
Neben den Leistungen der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten wie Pflegezusatzversicherungen, Fördermittel oder steuerliche Vorteile.
Auch ohne Pflegegrad können Menschen ärztlich verordnete Behandlungspflege erhalten oder Hilfsmittel beantragen. Private Betreuungsdienste sind ebenfalls eine Option.