Der Pflegegrad 3

durch Sonnenglanz
Was versteht man unter Pflegegrad 3? Sonnenglanz GmbH Ingolstadt

 

Der Pflegegrad 3 – Welche Voraussetzungen muss man unbedingt mitbringen und welche Leistungen sind zu erwarten?

Der Pflegegrad 3 gehört schon zu den Pflegegraden mit einer schweren Einschränkung im Alltag. Diese verfolgen den Bedürftigen meist über einen längeren Zeitraum mit intensiven Pflegeleistungen. Hier finden sie alle Infos zum Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2. Wenn sie sich nur allgemein über die Pflegegrade informieren wollen, dann ist dieser Beitrag genau der Richtige für Sie. 


 

Fragen über Fragen?

  • Was sind schwere Beeinträchtigungen imm Alltag?
  • Welche Leistungen stehen mir zu?
  • Muss man einen bestimmten Pflegedienst beauftragen oder kann ich den selbst frei wählen?
  • Wie geht es jetzt weiter?

Diese und noch viel mehr Fragen stellen sich Angehörige und Bedürftige. Das Team der Sonnenglanz GmbH lässt Sie nicht allein in dieser schweren Zeit, sondern hilft Ihnen eine perfekte Lösung zu finden!


 

Was ist der Pflegegrad 3?

Durch die Änderungen der Pflegestufen in die Pflegegrade hat sich sehr viel verändert. Vor allem Demenzkranke, welche zuvor kaum berücksichtigt wurden, sind jetzt endlich auch in die Pflegeleistungen aufgenommen.

In den Pflegegrad 3 kann man nicht nur durch eine direkte Beantragung reinkommen, sondern auch durch das Herabsetzung oder Hochstufen eines bereits bestehenden Pflegegrades.

Für den Pflegegrad 3 müssen pflegebedürftige Menschen schwer in Ihrer Selbstständigkeit und im Alltagsleben eingeschränkt sein. Diese Beeinträchtigung muss wie bei allen Pflegegraden durch einen Gutachter des MD (Medizinischer Dienst Bayern) bestätigt werden. Für die Beantragung reicht ein formloser Antrag auf einen genau definierten Pflegegrad, welchen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen aus. Ist dies geschehen, entscheidet in  letzter Instanz die Pflegeversicherung über die finale Einstufung.  

Die erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss im Punktesystem (Siehe Beitrag „Welche Pflegegrade gibt es?“) zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erreichen. 


 

Welche Kriterien sind für die Begutachtung relevant?

  • Wie mobil ist der oder die Bedürftige?
  • Wie gut sind die kognitiven und auch die kommunikativen Fähigkeiten des oder der Bedürftigen?
  • Kann sich der oder die Pflegebedürftige noch selbst versorgen (Eigenständiges Waschen und Körperpflege)?
  • Kann sich der oder die Bedürftige selbst therapie- und krankheitsbedingt versorgen? Zum Beispiel in der Einnahme von Medikamenten.
  • In welcher psychische Situation befindet sich der oder die Bedürftige?
  • Ist eine Gestaltung des Alltagslebens und der soziale Kontakt zu anderen Menschen noch möglich?  

 

Auf welche Leistungen haben sie im Pflegegrad 3 Anspruch

 
    • Pflegegeld in Höhe von 545,00 € / im Monat. 
    • Ambulante Sachleistungen durch Pflegedienste oder im Pflegeheim 1.363,00 € / im Monat
    • für die Tages- und Nachtpflege 689,00 € / im Monat
    • Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 € / im Monat. (Für medizinische Hilfsmittel laut Hilfsmittelverzeichnis. Auch der Hausnotruf zählt dazu.)
    • Einen Entlastungsbetrag 125,00 €/im Monat. (Für, stationäre Pflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Haushaltshilfen, Einkaufshilfen oder sogar für Spaziergänge mit einem Betreuer).
    • Unterstützung in der Kurzzeitpflege 1.774,00 € / im Jahr
    • Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege 1.262,00 € / im Monat
    • Leistungsbetrag für die teilstationäre  Pflege 1.298,00 € / im Monat
    • für die barrierefreier wohnumfeldverbessernde Umgestaltung der eigenen Wohnung wird einmalig bis zu 4.000,00 € gezahlt. (Zum Beispiel für einen Treppenlift, den Badumbau oder eine Türenverbeiterung).
    • Wohngruppenzuschuss 214,00 € / im Monat
    • kostenfreie Beratungen
    • Für einen Hausnotruf 23,00 € / im Monat
    • Entsprechende Pflegekurse für Angehörige der zu pflegenden Person. (Kurse nach § 45 SGB XI)

WICHTIG!
Bei der teilstationären Pflege wird der oder die Bedürftige zu Hause gepflegt. Die Pflege selbst erfolgt aber über eine Pflegeeinrichtung tagsüber oder in der Nacht. Die restliche Pflege findet durch den Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst zu Hause statt.


 
Hier finden Sie nützliche Informationen zum Pflegegrad 3

  1.  SGB XI §14
  2. Pflegestärkungsgesetz

 

Wir helfen Ihnen sehr gern weiter und stehen Ihnen bei der Beantragung zur Seite!

Natürlich verstehen wir  Ihre Ausweglosigkeit gerade in einem Fall der Pflegebedürftigkeit. Es stehen schon viel zu viele Aufgaben für Sie und Ihre Angehörigen an. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und helfen Ihnen dabei, den Pflegegrad 3 zu beantragen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!


 

Jetzt sind Sie dran! Welche Erfahrungen haben Sie mit Pflegegrad 3 gemacht? Mussten Sie schon einen Pflegegrad 3 beantragen?

Weiter unten können Sie einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Meinung!

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